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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689).
Der Kern: Wer ein KI-System einsetzt oder beaufsichtigt, muss über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Art. 4 KI-VO – Wortlaut

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.“

Verordnung (EU) 2024/1689, gültig seit 2. Februar 2025.
Ab 2. August 2026 können Behörden Sanktionen verhängen.

Modul 1 – 22.07.2026 (Pflichtmodul)

2 CME-Punkte | Live-Webinar | Lernerfolgskontrolle

Grundlagen, Regulierung und Verantwortung

Was ist KI tatsächlich?
Wie funktionierten die Risikoklassen des AI Act?
Wo entstehen Haftungsfragen?
Warum Halluzinationen, Bias und Overfitting Sie als Ärztin oder Arzt direkt betreffen.

Modul 1 – 22.07.2026 (Pflichtmodul)

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Grundlagen, Regulierung und Verantwortung

Was ist KI tatsächlich?
Wie funktionierten die Risikoklassen des AI Act?
Wo entstehen Haftungsfragen?
Warum Halluzinationen, Bias und Overfitting Sie als Ärztin oder Arzt direkt betreffen.

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Grundlagen, Regulierung und Verantwortung

Was ist KI tatsächlich?
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Wo entstehen Haftungsfragen?
Warum Halluzinationen, Bias und Overfitting Sie als Ärztin oder Arzt direkt betreffen.

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