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Diagnostik

Die orthopädische Diagnostik befasst sich mit der Untersuchung und Bewertung von Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates, insbesondere des Skelettsystems, der Muskeln, Sehnen und Gelenke. Ziel ist es, eine genaue Diagnose zu stellen und geeignete Behandlungsmaßnahmen zu planen.

Wir im OC-S sehen unsere Aufgabe darin, die Möglichkeiten der modernen Medizin in den Fachgebieten der Orthopädie, Chirurgie und Unfallchirurgie optimal einzusetzen. Wir bieten unseren Patientinnen und Patienten die neuesten medizinischen Standards, um eine optimale Diagnostik und Versorgung zu gewährleisten.

Neben gründlicher Anamnese und körperlichen Untersuchungen setzen wir unter anderem auch auf bildgebende Verfahren, Laboruntersuchungen und Funktionstests.

Zudem legen wir großen Wert darauf, eine großzügige und freundliche Umgebung zu schaffen, um den Komfort und das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten zu fördern.

Wir führen Blutentnahmen durch, um entzündliche oder rheumatische Erkrankungen zu diagnostizieren.

 

In der Diagnostik von Erkrankungen des Bewegungsapparates sind in der Orthopädie und Chirurgie vor allem die Röntgenuntersuchungen des Skeletts ein ganz wichtiges Instrument zur Feststellung einer exakten Diagnose.

Mit dem digitalen Röntgen können im Gegensatz zum konventionellen Röntgen mit einer geringeren Strahlenbelastung hoch auflösende, digitale Bilder in bester Röntgenbildqualität angefertigt werden. In Verbindung mit einer entsprechenden Hard- und Software sind wir damit auf dem neuesten Stand der digitalen Röntgenbildverarbeitung.

Zur gezielten Diagnostik von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates überweisen wir unsere Patienten häufig an unsere Fachkollegen der Radiologie und Neurologie zur Durchführung von:

  • Kernspinuntersuchung/Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Computertomographie (CT)
  • Skelettszintigraphie
  • Neurolog Abklärung bei ausstrahlenden Rückenschmerzen
  • Neurolog Abklärung bei Sensibilitätsstörungen im Bereich der Hände, Arme, Beine

Die Sonographie stellt als bildgebendes Verfahren einen wichtigen Baustein in der Diagnostik von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates dar.

Sie bietet gegenüber anderen Schnittbildverfahren wichtige Vorteile. Sie ist unschädlich, beliebig oft einsetzbar, kostengünstig und erlaubt die direkte Darstellung von Bewegungsabläufen und damit Funktion.

Bei vielen Erkrankungen kann die Sonographie unmittelbar an die klinische Untersuchung als erstes bildgebendes Verfahren angeschlossen werden. Sie kann nicht nur bei Weichteilen wie bei Muskel- und Sehnenproblemen wegweisend sein, sondern ist gerade in der Gelenkdiagnostik ein wichtiges diagnostisches Instrument.

Besteht Verdacht auf Osteoporose werden wir eine Knochendichtemessung durchführen. Bei entsprechenden Beschwerden oder Risikofaktoren ist die Knochendichtemessung eine der sichersten Methoden, um Osteoporose zu erkennen. Kontrolluntersuchungen sollten in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Zur Knochendichtemessung wenden wir die DXA-Technik an. Die Knochendichte wird an der Lendenwirbelsäule und an der Hüfte mit geringen Röntgenstrahlen gemessen. Die DXA-Methode ist die zurzeit einzige sowohl von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) als auch von der DGO (Deutsche Gesellschaft Osteologie) anerkannte Messmethode zur Diagnose der Osteoporose. Die während einer Untersuchung verabreichte Strahlendosis ist vergleichbar mit der Dosismenge, die jeder Mensch im Laufe einer Woche als natürliche Strahlung erhält.

Das Ergebnis wird mit dem so genannten T-Wert beschrieben. Der T-Wert ist der Wert, um wie viel die Knochendichte vom durchschnittlichen Wert junger, gesunder Erwachsener abweicht.

Die Kosten für die Durchführung der Behandlungen werden von den privaten Kostenträgern meistens, von den gesetzlichen Kostenträgern nur in Ausnahmefällen übernommen.

Um Schäden an den Hüftgelenken bei Kindern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, führen wir die Säuglingshüftsonographie durch. Durch die Hüftsonographie ist es möglich, bereits unmittelbar nach der Geburt Reifungsstörungen zu diagnostizieren und damit frühzeitig, falls erforderlich eine schonende Behandlung z.B. durch eine Hüftbeugeschiene einzuleiten. Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung „U3“ bei Kindern – in der 4. bis spätestens 6. Lebenswoche – ist die Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüftgelenke vorgeschrieben. Die Kosten werden im Rahmen der Früherkennung von Kindern von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

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